Häufig gestellte Fragen
Ich bin arbeitslos, kann ich trotzdem ehrenamtlich tätig werden?
Ja, denn ehrenamtliches Engagement und Arbeitslosigkeit schließen sich nicht aus. Ganz im Gegenteil: Durch ehrenamtliche Angebote können Sie neue Erfahrungen sammeln, die Ihnen möglicherweise bei der Suche nach Arbeit hilft. Die Agenturen für Arbeit unterstützen deshalb ausdrücklich die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Voraussetzung ist jedoch, dass das ehrenamtliche Angebot kein verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis ist und die ehrenamtliche Arbeit nicht die Arbeitssuche behindert. Am besten sprechen Sie Ihren Einsatz und mögliche Aufwandsentschädigungen mit Ihrem Arbeitsvermittler ab.
Wer übernimmt die Kosten, die mir im Rahmen meines ehrenamtlichen Engagements entstehen?
Ehrenamtliche Tätigkeiten werden grundsätzlich unentgeltlich ausgeübt. Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihres Engagements entstanden sind, sollten jedoch von der Institution übernommen werden, für die Sie tätig werden. Hierzu zählen insbesondere Fahrt-, Kopier- und Portokosten.
Klären Sie zu Beginn Ihres Engagements, ob Ihre Institution solche Aufwandsentschädigungen zahlt und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Wie lange muss ich mich ehrenamtlich engagieren?
Für viele Aufgaben ist es wichtig und sinnvoll, dass Sie sich regelmäßig und über einen längeren Zeitraum engagieren. Dies gilt insbesondere, wenn Sie an fachspezifischen Fortbildungen teilnehmen müssen, um ehrenamtlich tätig zu werden.
Es gibt aber auch viele Möglichkeiten für kurzfristige oder sporadische Mithilfe.
Muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder Vorkenntnisse mitbringen?
Nein, generell sind alle Menschen willkommen, die motiviert sind sich ehrenamtlich zu engagieren. Lediglich in Ausnahmefällen kann es sein, dass bestimmte Voraussetzungen (Alter, Geschlecht, Führerschein usw.) erfüllt sein müssen. Entsprechende Hinweise finden Sie dann direkt bei den Details-Informationen des Angebotes.